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§ 130 StGB ist es verboten, Justizverbrechen zu leugnen oder zu verharmlosen
(vgl. Auschwitzlüge).
Google in Hamburg wurde jedoch Mitte 2009 gezwungen, genau das zu tun, nämlich in www.google.de diese Seite zu leugnen, weil Deutsche nicht erfahren sollen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind". Wer z.B. die Vergasung der Juden oder die Verbrechen der Justiz nicht verharmlost, muß in Deutschland damit rechnen, daß Hamburger Richter den Betreibern von Suchmaschinen verbieten, auf die Websites zu verweisen, die diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht billigen, nicht leugnen und nicht verharmlosen. Ab Januar 2010 gibt es zu diesem Thema eine eigene Website: www.chillingeffects.de. |
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Google Germany GmbH Frau Lena Tangermann 20354 Hamburg Sehr geehrte Frau Tangermann, wenn diese Website die Vergasung der Juden verharmlosen würde, und wenn diese Website die Verbrechen der Hamburger Justiz verherrlichen würde, und wenn diese Website es begrüßen würde, daß die Hamburger Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, von dem Hamburger Gerichtspräsidenten Kai-Volker Öhlrich niemals angeklagt wurden, und wenn diese Website es gutheißen würde, daß die Opfer der Verbrechen der Hamburger Justiz bis heute nicht entschädigt wurden, dann hätten Hamburger Richter Ihre Firma Google nicht im Sommer 2009 gezwungen, in Google.de diese Seite zu leugnen, bzw. Ihnen verboten, in Ihrer deutschen Suchmaschine auf diese Seite zu verweisen. Weil ich jedoch die Vergasung der Juden nicht verharmlose, und weil ich die Verbrechen der Hamburger Justiz nicht verherrliche, und weil ich es nicht begrüße, daß die Hamburger Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, niemals angeklagt wurden, und weil ich es nicht gutheiße, daß die Opfer der Verbrechen der Hamburger Justiz nicht entschädigt wurden, haben Hamburger Richter Sie gezwungen, in Google.de diese Seite zu leugnen, bzw. Ihnen verboten, in Ihrer deutschen Suchmaschine auf diese Seite zu verweisen. Es verstößt gegen die Würde des Menschen, daß man von diesem Hamburger Gericht behelligt wird, das unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" hat. Und es verstößt gegen Gesetz und Verfassung, daß man von prozeßunfähigen Hamburger Richtern (siehe z.B. Kammer25.pdf) behelligt wird, die allenfalls verkünden könnten: Wir, die Richter Andreas Buske und Harald Schulz, haben uns selbst untersucht und keine psychiatrischen Auffälligkeiten bei uns festgestellt. Als Richter in eigener Sache verkünden wir, daß Anhaltspunkte für unsere Prozeßunfähigkeit nicht ersichtlich sind.An Ihrer Stelle, Frau Tangermann, würde ich mich nicht gesetzwidrigen Verboten unterwerfen, die von prozeßunfähigen Richtern erlassen wurden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiehl, Heidelberg |
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An einem Gebäude der Hamburger Justiz kann man lesen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen (die genaue Zahl wird verschwiegen) "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind". Gerichtspräsident Kai-Volker Öhlrich, der jahrzehntelang in Hamburg als Strafrichter tätig war und deshalb die Hamburger Richter kennt, durch die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", weigerte sich, folgende Fragen zu beantworten: - Wieviele Hamburger
Richter sind wegen dieser Straftaten von Ihrem Gericht verurteilt worden?
Obwohl durch Hamburger Richter unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", hat Strafrichter Kai-Volker Öhlrich keinen einzigen dieser Hamburger Richter jemals verurteilt. Es ist daher unwahrscheinlich, daß Hamburger Richter, die Menschen entrechten, mißachten, quälen, ihrer Freiheit berauben und zu Tode bringen, jemals verurteilt werden. Diese Hamburger Zustände kann man als begrüßenswert ansehen oder auch nicht: - Wer die Vergasung der Juden begrüßt, und wer es begrüßt, daß durch Richter der Hamburger Justiz unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", und es begrüßt, daß solche Richter nicht verurteilt werden, wird die Hamburger Justiz als die "Krönung der Justiz" ansehen. - Wer die Vergasung der Juden nicht begrüßt, und wer es nicht begrüßt, daß durch Hamburger Richter unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", und es nicht begrüßt, daß solche Richter nicht verurteilt werden, wird die Hamburger Justiz als den "Abschaum der Justiz" ansehen. |
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Stanislaw Lec hat über unmenschliche Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, viele "Unfrisierte Gedanken" verfaßt, z.B.: - "Sogar ein Glasauge sieht seine eigene Blindheit."Quelle: Stanislaw Jerzy Lec: Sämtliche unfrisierte Gedanken. Aus dem Polnischen übertragen von Karl Dedecius. Carl Hanser Verlag, München 1982, 1986, 1996 |
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Die Kammern 24 und 25 des Landgericht Hamburg ("Kammern des Schreckens", "Focus", Heft 41/2007) befriedigen bizarre querulatorische Wahnvorstellungen prozeßunfähiger Abmahnanwälte, weshalb Querulanten aus allen Himmelsrichtungen Deutschlands nach Hamburg strömen. Zwecks Wahrnehmung der Interessen dieser Querulanten weigern sich die prozeßunfähigen Richter dieser Kammern (Andreas Buske, Harald Schulz, Cornelia Wölk, Immo Graf usw.), die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Prozeßfähigkeit aller Prozeßbeteiligten zu prüfen. |
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Zur Hamburger Justiz gehören u.a. der Gerichtspräsident Kai-Volker Öhlrich vom Landgericht Hamburg, der Leiter der Justizkasse Jens Hardekopf und die Leiterin für Vollstreckung Petra Bieg, sowie u.a. der prozeßunfähige Richter Andreas Buske vom Landgericht Hamburg. Mitte 2007 erließ dieser prozeßunfähige Richter Andreas Buske einen nichtigen Gerichtsbeschluß, der mangels Prozeßfähigkeit auch nicht wirksam zugestellt wurde. Die Vollstreckung solcher Beschlüsse ist unzulässig. Obwohl Gerichtspräsident Kai-Volker Öhlrich, Kassenleiter Jens Hardekopf und Vollstreckungsleiterin Petra Bieg wissen, daß es unzulässig ist, solche Beschlüsse zu vollstrecken, wurde mir seit vorletztem Jahr in immer neuen Schreiben die Vollstreckung nicht-geschuldeter Gerichtskosten angedroht. Ich teilte Präsident Kai-Volker Öhlrich mit, daß er das Geld bei der Heidelberger Kriminalpolizei persönlich abholen kann. Es wurde mir wieder und wieder die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher angedroht. Ich habe daher Kai-Volker Öhlrich, Jens Hardekopf und Petra Bieg aufgefordert, dem Gerichtsvollzieher alle Schreiben in der Sache auszuhändigen, damit er selbst entscheiden kann, ob er vorsätzlich gegen das Gesetz verstoßen und die von der Hamburger Justiz geplante rechtswidrige Vollstreckung ausführen will. |
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OGV Ralf Kußmann OGV Jens Ningelgen GV Holger Schnebel Sehr geehrte Herren, obwohl die Vollstreckung nichtiger Gerichtsbeschlüsse unzulässig ist, wird mir seit Mitte 2007 von der Hamburger Justiz in immer neuen Schreiben die Vollstreckung eines solchen Beschlusses angedroht. Doch ist bisher niemand erschienen (Stand: Juni 2008). Vermutlich wurde noch kein Heidelberger Gerichtsvollzieher gefunden, der keine Bedenken hat, gegen das Gesetz zu verstoßen, und der die von der Hamburger Justiz geplante rechtswidrige Vollstreckung bedenkenlos ausführt. Den Heidelberger Gerichtsvollziehern wird empfohlen, von Gerichtspräsident Kai-Volker Öhlrich, Kassenleiter Jens Hardekopf und Vollstreckungsleiterin Petra Bieg alle Schreiben in der Sache anzufordern und nach Kenntnisnahme an die Heidelberger Kriminalpolizei weiterzuleiten. Präsident Kai-Volker Öhlrich kann dann dort vor den Augen der Heidelberger Kriminalpolizei die nicht-geschuldeten Gerichtskosten persönlich vollstrecken. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiehl, Heidelberg |
| Sehr geehrter Herr
Hardekopf,
Sehr geehrte Frau Bieg, Falls Sie wider Erwarten von der unzulässigen Vollstreckung des nichtigen Gerichtsbeschlusses Abstand nehmen sollten, dann sagen Sie mir Bescheid, damit ich die Gerichtsvollzieher in Deutschland nicht jahrelang über den Fall unterrichten muß. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiehl, Heidelberg |
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Mit dem geschilderten Fall, d.h. mit der unzulässigen Vollstreckung des mangels Prozeßfähigkeit nichtigen Gerichtsbeschlusses, war der Heidelberger Staatsanwalt Florian Pistor befaßt. Siehe Pistor.pdf (27 KB, 1 Seite) und Pistor2.pdf (26 KB, 1 Seite); vgl. Pistor3.pdf (25 KB, 2 Seiten). |