Die Hertin-Akte
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1. Dokumente für Justizbehörden (Staatsanwaltschaften, Gerichte usw.)
2. Dokumente für Betroffene (Empfänger von Hertin-Abmahnschreiben)
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Die Abmahnanwälte der Hertin-Kanzlei bzw. Hertin Anwaltssozietät in Berlin (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie zur Zeit (Stand: März 2009) Christlieb Klages, Urs Verweyen, Hermann-Josef Omsels, Tobias Boeckh, Sven Lange, Christine Danziger, Jona Konrad Kohl, Raphael Thomas u.a.) schicken mir jetzt schon seit über zwei Jahren im Zusammenhang mit meinen im Jahr 2006 für Justizbehörden verfaßten drei Dokumenten (Escoria - Brendel - Scangraphic) über die von Veronika Elsner und Günther Flake verkauften Schriftfälschungen alle paar Monate bizarre Abmahnungen und beschuldigen mich in ihren Schreiben, daß ich mich strafbar gemacht hätte.

Aufgrund der großen Fluktuation der Abmahnanwälte in der Hertin-Kanzlei fällt es schwer, den Überblick zu behalten, wer zur Zeit gerade Anwalt in der Hertin-Abmahnkanzlei ist. Anscheinend haben sich Oliver Spieker, Christian Schertz, Simon Bergmann und Julia Bezzenberger bereits vor 2008 abgesetzt. Und im Herbst 2008 hat sich anscheinend Sebastian Tegethoff abgesetzt. Dafür sind in 2008 anscheinend Christine Danziger, Jona Konrad Kohl und Raphael Thomas in die Hertin-Abmahnkanzlei eingetreten. Der neue Abmahnanwalt Jona K. Kohl unterstützt u.a. die Abmahnanwälte Christlieb Klages und Urs Verweyen. Allerdings haben sich anscheinend Jona Konrad Kohl und Raphael Thomas, die man noch im Mai 2009 auf der Hertin-Website finden konnte, inzwischen abgesetzt (Stand: Juni 2009).

Die Dokumente der Hertin-Akte sind NUR für Justizbehörden bestimmt. Die Dokumente der Hertin-Akte sind unveröffentlichte Werke, deren Urheberrechte bei mir liegen und die NUR Justizbehörden lesen dürfen, denn "Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist" (§ 12 Abs. 1 UrhG). Alle anderen Personen, z.B. auch die Hertin-Abmahnanwälte (d.h. Paul W. Hertin, Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen, Christine Danziger, Tobias Boeckh, Sven Lange u.a.), dürfen diese Dokumente nicht herunterladen, und die Dateien dürfen auch nicht auf anderen Websites zum Download angeboten werden. Wenn andere Anwälte die urheberrechtlich geschützten Dokumente der Hertin-Akte unerlaubt herunterladen, erhalten sie von mir eine Mitteilung in der Art wie die  Email, die ich an die Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte (Martin Jaschinski, Sebastian Biere, Oliver Brexl) geschickt habe. Siehe auch die nur für Justizbehörden bestimmten Dokumente JBB.pdf (22 KB, 1 Seite) und JBB2.pdf (35 KB, 2 Seiten):

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Subject: Unerlaubter Download
To: jaschinski@jbb.de, biere@jbb.de, brexl@jbb.de usw.
Date: Wed, 08 Apr 2009 11:36:17 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider mußte ich feststellen, daß Sie unerlaubterweise von meiner Website urheberrechtlich geschützte Dokumente heruntergeladen haben, die NUR für Justizbehörden (Staatsanwaltschaften, Strafgerichte usw.) bestimmt sind und deren Download allen anderen Personen verboten ist.

Ich unterstelle, daß Sie als Anwälte geistig fähig sind zu lesen und daß Sie geistig zu verstehen in der Lage waren, daß diese Dokumente NUR für Justizbehörden bestimmt sind, und das heißt NICHT für Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiehl, Heidelberg

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Hinweis: Die Schriftfälscher Veronika Elsner und Günther Flake werben seit Mitte 2008 nicht mehr mit dem Firmennamen "Elsner + Flake", nachdem es den Abmahnanwälten der Hertin-Kanzlei nicht gelungen ist, mir zu verbieten, meine Dokumentationen über die von Elsner + Flake verkauften Fälschungen hier auf meiner Website zu veröffentlichen. Die alte Website www.elsner-flake.com mit dem Firmennamen "Elsner + Flake" auf der Startseite wurde durch die neue Website www.fonts4ever.com ersetzt, wo das Pseudonym "fonts4ever" für die Firma "Elsner + Flake" steht. So ist z.B. "© 2008 fonts4ever" ein Pseudonym für "© 2008 Elsner + Flake". Im Hamburger Telefonbuch (Stand: 2009) ist noch die Firma "Elsner, Flake GbR" verzeichnet. Daneben taucht in den EULAs jetzt auch die Firma "Elsner + Flake Type Consulting GmbH" auf, d.h. in den EULAs (siehe z.B. hier) sind jetzt beide Firmen genannt. Wie sich Schriftkunden gegen die EULAs von Schriftfirmen schützen können, wird in unserem Dokument EULA.pdf erläutert, das auch Formulare enthält, die man sich von dem eidesstattlichen Versicherer Christlieb Klages (s.u.) unterzeichnen lassen kann.


Wahn und Wirklichkeit

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Obwohl die Dokumente über Veronika Elsner und Günther Flake als Mandanten der Hertin-Abmahnanwälte bereits vor drei Jahren, nämlich im November 2006, erschienen sind, und obwohl die Erstfassung der Hertin-Akte schon vor über zwei Jahren, nämlich im Februar 2007, und die Neufassung der Hertin-Akte schon vor über einem Jahr, nämlich im Februar 2008, erschienen sind, beschuldigen mich die Hertin-Abmahnanwälte immer wieder und wieder in völlig unbelehrbarer Weise, daß ich mich durch diese den Strafverfolgungsbehörden inzwischen schon seit Jahren bekannten Dokumente strafbar gemacht hätte.

Seit dem letzten Jahr (seit 2008) verschicken die Hertin-Abmahnanwälte auch bizarre Abmahnungen an Internet-Firmen (z.B. an Google), denen gegenüber die prozeßunfähigen Hertin-Abmahnanwälte behaupten, daß ich diverse Tatbestände des StGB erfüllt hätte. Da die Hertin-Abmahnanwälte in diesem Jahr (2009) schon wieder bizarre Abmahnschreiben an Internet-Firmen verschickten und schon wieder behaupteten, daß ich mich strafbar gemacht hätte, zeige ich hier zum Beweis des Gegenteils den Auszug aus dem Bundeszentralregister, der belegt, daß ich in meinem ganzen Leben noch niemals wegen irgendeiner Straftat verurteilt wurde. Das ist die Wirklichkeit.

Trotzdem behaupten die prozeßunfähigen Hertin-Abmahnanwälte immer wieder und wieder in völlig unbelehrbarer Weise, daß ich durch die über Veronika Elsner und Günther Flake verfaßten Dokumente sowie durch die Hertin-Akte die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede, der Verleumdung usw. erfüllt hätte. Die Staatsanwaltschaft, der ich damals die Hertin-Akte vorab als Einschreiben zuschickte und die diese Hertin-Akte vorab inhaltlich prüfte, konnte keinerlei Straftaten (weder Beleidigung noch üble Nachrede noch Verleumdung noch andere Straftaten) feststellen. Erst nachdem feststand, daß die Hertin-Akte strafrechtlich völlig unbedenklich ist, habe ich sie auf meiner Website für Justizbehörden zum Download verfügbar gemacht.

Weil die prozeßunfähigen Hertin-Abmahnanwälte trotzdem seit Jahren immer wieder und wieder und wieder behaupten, ich hätte Straftaten begangen, obwohl ich niemals wegen irgendeiner Straftat verurteilt wurde, ist es wünschenswert, daß ein Psychiater den prozeßunfähigen Hertin-Abmahnanwälten, die dem Gericht kein psychiatrisches Prozeßfähigkeitszeugnis vorlegen konnten, die Wirklichkeit zu erklären versucht.


1. Dokumente für Justizbehörden

1. Die Hertin-Akte - Ein Jahr später 2008

Im Februar 2007 erschien die Erstfassung von "Die Hertin-Akte". Genau ein Jahr später im Februar 2008 machten die neuen Ereignisse eine Neufassung der Hertin-Akte erforderlich, nachdem der für die Erhellung der Vorgehensweise von Abmahnanwälten überaus wichtige Prozeß "Hertin ./. Stiehl" im Januar 2008 zum Abschluß gekommen ist. Das Hauptdokument "Die Hertin-Akte - Ein Jahr später 2008" ist nur für Justizbehörden verfügbar als Hertin.pdf (190 KB, 14 Seiten).

Das in Arbeit befindliche Dokument "Die Hertin-Akte - Drei Jahre später 2010" (Hertin2010.pdf) ist noch nicht verfügbar.

2. Der Selbstauftrag aus strafrechtlicher Sicht

Das Dokument "Selbstauftrag aus strafrechtlicher Sicht", das als Selbstauftrag2.pdf (35 KB, 2 Seiten) nur für Justizbehörden verfügbar ist, befaßt sich mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Selbstauftrag für Abmahnanwälte strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. Siehe auch das Dokument Behm.pdf (15 KB, 1 Seite). Zu den anderen Dokumenten über die Selbstauftrag-Methode siehe unten die Dokumente für Betroffene.

3. Die bizarre Abmahnung von Paul Wolfgang Hertin et al.

Das Dokument "Die bizarre Hertin-Abmahnung", das als Abmahnung3.pdf (30 KB, 2 Seiten) nur für Justizbehörden verfügbar ist, befaßt sich mit der bizarren Abmahnung, die der befremdliche Professor Hertin nach Erscheinen der Neufassung der Hertin-Akte verfassen ließ.

4. Die bizarre eidesstattliche Versicherung von Christlieb Klages

Das Dokument "Die bizarre eidesstattliche Versicherung des Abmahnanwalts Christlieb Klages", das als Klages.pdf (60 KB, 4 Seiten) nur für Justizbehörden verfügbar ist, befaßt sich mit dieser bizarren Versicherung an Eides Statt, die dieser Hertin-Abmahnanwalt Christlieb Klages "belehrt über die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung" auf Veranlassung von Professor Hertin und den anderen Hertin-Abmahnanwälten zur Vorlage bei Gericht verfaßt hat.

5. Die bizarre Strafanzeige der Hertin-Abmahnanwälte

Diese vier Dokumente, die unter dem Obertitel "Staatsanwalt Martin Grimm" zusammengefaßt sind und die als Strafanzeige.pdf (146 KB, 20 Seiten), Strafanzeige2.pdf (330 KB, 31 Seiten), Strafanzeige3.pdf (35 KB, 6 Seiten) und Strafanzeige4.pdf (52 KB, 6 Seiten) nur für Justizbehörden verfügbar sind, befassen sich mit der bizarren Strafanzeige, die der befremdliche Professor Hertin seinen Abmahnanwalt Christlieb Klages tippen ließ. Zwecks Übertölpelung der Heidelberger Staatsanwaltschaft haben die Hertin-Abmahnanwälte Paul W. Hertin, Christlieb Klages, Urs Verweyen, Hermann-Josef Omsels, Tobias Boeckh, Sven Lange und Christine Danziger dem Staatsanwalt Martin Grimm die bizarre Lüge aufgetischt, daß die Hertin-Akte von den Hertin-Abmahnanwälten erst im März 2009 gefunden wurde.

6. Die unerlaubten Downloads der Berliner Urheberrechtsanwälte

Die Berliner Hertin-Abmahnanwälte (Paul Wolfgang Hertin, Christlieb Klages, Urs Verweyen, Hermann-Josef Omsels, Tobias Boeckh, Sven Lange, Christine Danziger u.a.) und die Berliner JBB Rechtsanwälte (Martin Jaschinski, Sebastian Biere, Oliver Brexl, Thorsten Feldmann, Till Jaeger, Thomas Nuthmann, Julian Höppner, Markus Wiedemann, Dennis Gehnen u.a.) haben von meiner Website nicht nur unerlaubt Dokumente heruntergeladen, die nur für Justizbehörden bestimmt sind und deren Download allen anderen Personen verboten ist, sondern diese auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälte, die gegen andere vorgehen, die unerlaubt unveröffentlichte Urheberwerke aus dem Internet herunterladen, haben von meiner privaten Festplatte unerlaubt unveröffentlichte Werke entwendet. Wegen weiterer Details verweise ich auf meine umfangreiche Dokumentation "Die unerlaubten Downloads der Berliner Urheberrechtsanwälte", die als Teil 1 Unerlaubt.pdf (19 Seiten, 90 KB) und als Teil 2 Unerlaubt2.pdf (4 Seiten, 45 KB) nur für Justizbehörden verfügbar sind.

7. Kai-Volker Öhlrich und die Hamburger Justiz

Gemäß § 130 StGB ist es verboten, Justizverbrechen zu leugnen. Die Firma Google wurde jedoch Mitte 2009 auf Antrag der Hertin-Abmahnanwälte von dem Hamburger Landgericht gezwungen, genau das zu tun, nämlich meine Seite über die Hamburger Justiz zu leugnen, weil Deutsche nicht erfahren sollen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind". Siehe Oehlrich.htm.


2. Dokumente für Betroffene

Da Betroffene, d.h. Empfänger von Hertin-Abmahnschreiben, die obigen Dokumente nicht herunterladen dürfen, erscheinen für diese Betroffenen gesonderte Dokumente. Die Abmahnanwälte der Hertin Anwaltssozietät (Paul W. Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Tobias Boeckh, Christlieb Klages, Sven Lange, Urs Verweyen und andere) dürfen diese Dokumente nicht herunterladen.

1. Die Selbstauftrag-Methode der Hertin Anwaltssozietät

Das Dokument Selbstauftrag.pdf (60 KB, 5 Seiten) beschreibt die Selbstauftrag-Methode anhand von BGH-Urteilen. Dieses Dokument ist für Betroffene bestimmt, die von den Anwälten der Hertin-Kanzlei (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen u.a.) Abmahnungen (Abmahnschreiben und Abschlußschreiben) nach der von dieser Hertin Anwaltssozietät in Berlin praktizierten Selbstauftrag-Methode erhalten haben. Ergänzend beschreibt das Dokument Selbstauftrag3.pdf (40 KB, 3 Seiten) den Normalfall des Nicht-Selbstauftrages.

2. Die Straftat-Methode der Hertin Anwaltssozietät

Das Dokument Straftat.pdf (30 KB, 2 Seiten) beschreibt die Straftat-Methode. Dieses Dokument ist für Betroffene bestimmt, die von den Anwälten der Hertin-Kanzlei (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen u.a.) Abmahnungen (Abmahnschreiben und Abschlußschreiben) nach der von dieser Hertin Anwaltssozietät in Berlin praktizierten Straftat-Methode erhalten haben.

3. Abmahnanwälte und Abmahngebühren

Eine anonymisierte Fassung der Hertin-Akte ist für Justizbehörden und für Betroffene als Dokument Abmahnanwaelte.pdf (190 KB, 14 Seiten) verfügbar.


- Hier haben sich die Hertin-Abmahnanwälte selbst ins Bild gesetzt: siehe hier.

- Hier wird Abmahnanwalt Verweyen zu Abmahnanwälten interviewt: siehe hier.


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Dies ist eine private, nicht-gewerbliche Website von Ulrich Stiehl, Heidelberg.