Die Hertin-Akte
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1. Dokumente für Justizbehörden (Staatsanwaltschaften, Gerichte usw.)
2. Dokumente für Betroffene (Empfänger von Hertin-Abmahnschreiben)
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1. Dokumente für Justizbehörden

Seit 2004 haben Firmen, damals angefangen mit der Firma Linotype, zu vereiteln versucht, daß ich auf meiner Website über Schriftfälschungen meine Dokumente für Justizbehörden verfügbar mache. Auch die Abmahnanwälte der Hertin-Kanzlei bzw. Hertin Anwaltssozietät in Berlin (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen u.a.) haben mich im Zusammenhang mit meinen für Justizbehörden verfaßten Dokumentationen ("Escoria" usw.) über die von Veronika Elsner und Günther Flake verkauften Schriftfälschungen mit Nötigungsschreiben bedroht.

Die Dokumente der Hertin-Akte sind nur für Justizbehörden bestimmt. Alle anderen Personen, z.B. auch die Hertin-Abmahnanwälte (d.h. Paul Wolfgang Hertin, Hermann-Josef Omsels, Tobias Boeckh, Christlieb Klages, Sven Lange, Sebastian Tegethoff, Urs Verweyen und andere), dürfen diese Dokumente nicht herunterladen, und die Dateien dürfen auch nicht auf anderen Websites zum Download angeboten werden. Aufgrund der großen Fluktuation der Abmahnanwälte in der Hertin-Kanzlei fällt es schwer, den Überblick zu behalten, wer zur Zeit gerade Anwalt in der Hertin-Abmahnkanzlei ist. Anscheinend haben sich Oliver Spieker, Christian Schertz, Simon Bergmann und Julia Bezzenberger bereits vor 2008 abgesetzt. Und im Herbst 2008 hat sich anscheinend Sebastian Tegethoff abgesetzt. Dafür sind in 2008 anscheinend Christine Danziger, Jona Konrad Kohl und Raphael Thomas in die Hertin-Abmahnkanzlei eingetreten. Der neue Abmahnanwalt Jona K. Kohl unterstützt u.a. die Abmahnanwälte Christlieb Klages und Urs Verweyen.

Die Schriftfälscher Veronika Elsner und Günther Flake werben seit Mitte 2008 nicht mehr mit dem Firmennamen "Elsner + Flake", nachdem es den Abmahnanwälten der Hertin-Kanzlei nicht gelungen ist, mir zu verbieten, meine Dokumentationen über die von Elsner + Flake verkauften Fälschungen hier auf meiner Website zu veröffentlichen. Die alte Website www.elsner-flake.com mit dem Firmennamen "Elsner + Flake" auf der Startseite wurde durch die neue Website www.fonts4ever.com ersetzt, wo das Pseudonym "fonts4ever" für die Firma "Elsner + Flake" steht. So ist z.B. "© 2008 fonts4ever" ein Pseudonym für "© 2008 Elsner + Flake". Im Hamburger Telefonbuch (Stand: November 2008) ist noch die Firma "Elsner, Flake GbR" verzeichnet. Daneben taucht in den EULAs jetzt auch die Firma "Elsner + Flake Type Consulting GmbH" auf, d.h. in den EULAs (siehe z.B. hier) sind jetzt beide Firmen genannt. Wie sich Schriftkunden gegen die EULAs von Schriftfirmen schützen können, wird in unserem Dokument EULA.pdf erläutert, das auch Formulare enthält, die man sich von dem eidesstattlichen Versicherer Christlieb Klages (s.u.) unterzeichnen lassen kann.

1. Die Hertin-Akte - Ein Jahr später 2008

Im Februar 2007 erschien die Erstfassung von "Die Hertin-Akte". Genau ein Jahr später im Februar 2008 machten die neuen Ereignisse eine Neufassung der Hertin-Akte erforderlich, nachdem der für die Erhellung der Vorgehensweise von Abmahnanwälten überaus wichtige Prozeß "Hertin ./. Stiehl" im Januar 2008 zum Abschluß gekommen ist. Das Hauptdokument "Die Hertin-Akte" ist nur für Justizbehörden verfügbar als Hertin.pdf (230 KB, 14 Seiten).

2. Der Selbstauftrag aus strafrechtlicher Sicht

Das Dokument "Selbstauftrag aus strafrechtlicher Sicht", das als Selbstauftrag2.pdf (35 KB, 2 Seiten) nur für Justizbehörden verfügbar ist, befaßt sich mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Selbstauftrag für Abmahnanwälte strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. Zu den anderen Dokumenten über die Selbstauftrag-Methode siehe unten die Dokumente für Betroffene.

3. Die bizarre Abmahnung von Paul W. Hertin et al. vom März 2008

Das Dokument "Die bizarre Hertin-Abmahnung", das als Abmahnung3.pdf (30 KB, 2 Seiten) nur für Justizbehörden verfügbar ist, befaßt sich mit der bizarren Abmahnung, die der befremdliche Professor Hertin nach Erscheinen der Neufassung der Hertin-Akte verfassen ließ.

4. Die bizarre eidesstattliche Versicherung von Christlieb Klages

Das Dokument "Die bizarre eidesstattliche Versicherung des Abmahnanwalts Christlieb Klages", das als Klages.pdf (55 KB, 4 Seiten) nur für Justizbehörden verfügbar ist, befaßt sich mit dieser bizarren Versicherung an Eides Statt, die dieser Hertin-Abmahnanwalt Christlieb Klages "belehrt über die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung" auf Veranlassung von Professor Hertin und den anderen Hertin-Abmahnanwälten zur Vorlage bei Gericht verfaßt hat.

5. Gerichtspräsident Kai-Volker Öhlrich und die Hamburger Justiz

Seit Mitte 2007 wird mir von der Hamburger Justiz die Vollstreckung nicht-geschuldeter Gerichtskosten angedroht. Siehe Oehlrich.htm.


2. Dokumente für Betroffene

Da Betroffene, d.h. Empfänger von Hertin-Abmahnschreiben, die obigen Dokumente nicht herunterladen dürfen, erscheinen für diese Betroffenen gesonderte Dokumente. Die Abmahnanwälte der Hertin Anwaltssozietät (Paul W. Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Tobias Boeckh, Christlieb Klages, Sven Lange, Sebastian Tegethoff und Urs Verweyen) dürfen diese Dokumente nicht herunterladen.

1. Die Abmahnungen der Hertin Anwaltssozietät

Das Dokument Abmahnungen.pdf (80 KB, 2 Seiten) ist für Betroffene bestimmt, die von den Anwälten der Hertin-Kanzlei (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen u.a.) Abmahnungen (Abmahnschreiben und Abschlußschreiben) erhalten haben.

2. Die Selbstauftrag-Methode der Hertin Anwaltssozietät

Das Dokument Selbstauftrag.pdf (60 KB, 5 Seiten) beschreibt die Selbstauftrag-Methode anhand von BGH-Urteilen. Dieses Dokument ist für Betroffene bestimmt, die von den Anwälten der Hertin-Kanzlei (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen u.a.) Abmahnungen (Abmahnschreiben und Abschlußschreiben) nach der von dieser Hertin Anwaltssozietät in Berlin praktizierten Selbstauftrag-Methode erhalten haben. Ergänzend beschreibt das Dokument Selbstauftrag3.pdf (40 KB, 3 Seiten) den Normalfall des Nicht-Selbstauftrages.

3. Die Straftat-Methode der Hertin Anwaltssozietät

Das Dokument Straftat.pdf (30 KB, 2 Seiten) beschreibt die Straftat-Methode. Dieses Dokument ist für Betroffene bestimmt, die von den Anwälten der Hertin-Kanzlei (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen u.a.) Abmahnungen (Abmahnschreiben und Abschlußschreiben) nach der von dieser Hertin Anwaltssozietät in Berlin praktizierten Straftat-Methode erhalten haben.


- Hier haben sich die Hertin-Abmahnanwälte selbst ins Bild gesetzt: siehe hier.

- Hier wird Abmahnanwalt Verweyen zu Abmahnanwälten interviewt: siehe hier.


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