| 1. Dokumente für Justizbehörden (Staatsanwaltschaften, Gerichte usw.) |
| 2. Dokumente für Betroffene (Empfänger von Hertin-Abmahnschreiben) |
Die Abmahnanwälte der Hertin-Kanzlei bzw. Hertin Anwaltssozietät in Berlin (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie zur Zeit (Stand: März 2009) Christlieb Klages, Urs Verweyen, Hermann-Josef Omsels, Tobias Boeckh, Sven Lange, Christine Danziger, Jona Konrad Kohl, Raphael Thomas u.a.) schicken mir jetzt schon seit über zwei Jahren im Zusammenhang mit meinen vor drei Jahren für Justizbehörden verfaßten Dokumenten ("Escoria", Brendel" und "Scangraphic") über die von Veronika Elsner und Günther Flake verkauften Schriftfälschungen alle paar Monate bizarre Abmahnungen und beschuldigen mich in ihren Schreiben, daß ich mich strafbar gemacht hätte.
Aufgrund der großen Fluktuation der Abmahnanwälte in der Hertin-Kanzlei fällt es schwer, den Überblick zu behalten, wer zur Zeit gerade Anwalt in der Hertin-Abmahnkanzlei ist. Anscheinend haben sich Oliver Spieker, Christian Schertz, Simon Bergmann und Julia Bezzenberger bereits vor 2008 abgesetzt. Und im Herbst 2008 hat sich anscheinend Sebastian Tegethoff abgesetzt. Dafür sind in 2008 anscheinend Christine Danziger, Jona Konrad Kohl und Raphael Thomas in die Hertin-Abmahnkanzlei eingetreten. Der neue Abmahnanwalt Jona K. Kohl unterstützt u.a. die Abmahnanwälte Christlieb Klages und Urs Verweyen. Allerdings haben sich anscheinend Jona Konrad Kohl und Raphael Thomas, die man noch im Mai 2009 auf der Hertin-Website finden konnte, inzwischen abgesetzt (Stand: Juni 2009).
Die Dokumente der Hertin-Akte sind NUR für Justizbehörden bestimmt. Die Dokumente der Hertin-Akte sind unveröffentlichte Werke, deren Urheberrechte bei mir liegen und die NUR Justizbehörden lesen dürfen, denn "Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist" (§ 12 Abs. 1 UrhG). Alle anderen Personen, z.B. auch die Hertin-Abmahnanwälte (d.h. Paul W. Hertin, Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen, Christine Danziger, Tobias Boeckh, Sven Lange u.a.), dürfen diese Dokumente nicht herunterladen, und die Dateien dürfen auch nicht auf anderen Websites zum Download angeboten werden. Wenn andere Anwälte die urheberrechtlich geschützten Dokumente der Hertin-Akte unerlaubt herunterladen, erhalten sie von mir eine Mitteilung in der Art wie die Email, die ich an die Berliner Anwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte (Martin Jaschinski, Sebastian Biere, Oliver Brexl) geschickt habe. Siehe auch die nur für Justizbehörden bestimmten Dokumente JBB.pdf (22 KB, 1 Seite) und JBB2.pdf (35 KB, 2 Seiten):
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| Subject: Unerlaubter
Download
To: jaschinski@jbb.de, biere@jbb.de, brexl@jbb.de usw. Date: Wed, 08 Apr 2009 11:36:17 +0200 Sehr geehrte Damen und Herren, leider mußte ich feststellen, daß Sie unerlaubterweise von meiner Website urheberrechtlich geschützte Dokumente heruntergeladen haben, die NUR für Justizbehörden (Staatsanwaltschaften, Strafgerichte usw.) bestimmt sind und deren Download allen anderen Personen verboten ist. Ich unterstelle, daß Sie als Anwälte geistig fähig sind zu lesen und daß Sie geistig zu verstehen in der Lage waren, daß diese Dokumente NUR für Justizbehörden bestimmt sind, und das heißt NICHT für Sie. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiehl, Heidelberg |
Hinweis: Die Schriftfälscher Veronika Elsner und Günther Flake werben seit Mitte 2008 nicht mehr mit dem Firmennamen "Elsner + Flake", nachdem es den Abmahnanwälten der Hertin-Kanzlei nicht gelungen ist, mir zu verbieten, meine Dokumentationen über die von Elsner + Flake verkauften Fälschungen hier auf meiner Website zu veröffentlichen. Die alte Website www.elsner-flake.com mit dem Firmennamen "Elsner + Flake" auf der Startseite wurde durch die neue Website www.fonts4ever.com ersetzt, wo das Pseudonym "fonts4ever" für die Firma "Elsner + Flake" steht. So ist z.B. "© 2008 fonts4ever" ein Pseudonym für "© 2008 Elsner + Flake". Im Hamburger Telefonbuch (Stand: 2009) ist noch die Firma "Elsner, Flake GbR" verzeichnet. Daneben taucht in den EULAs jetzt auch die Firma "Elsner + Flake Type Consulting GmbH" auf, d.h. in den EULAs (siehe z.B. hier) sind jetzt beide Firmen genannt. Wie sich Schriftkunden gegen die EULAs von Schriftfirmen schützen können, wird in unserem Dokument EULA.pdf erläutert, das auch Formulare enthält, die man sich von dem eidesstattlichen Versicherer Christlieb Klages (s.u.) unterzeichnen lassen kann.
Wahn und Wirklichkeit
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Obwohl die Dokumente über Veronika Elsner und Günther Flake als Mandanten der Hertin-Abmahnanwälte bereits vor drei Jahren, nämlich im November 2006, erschienen sind (siehe hier), und obwohl die Erstfassung der Hertin-Akte schon vor über zwei Jahren, nämlich im Februar 2007, und die Neufassung der Hertin-Akte schon vor über einem Jahr, nämlich im Februar 2008, erschienen sind, beschuldigen mich die Hertin-Abmahnanwälte immer wieder und wieder in völlig unbelehrbarer Weise, daß ich mich durch diese den Strafverfolgungsbehörden inzwischen schon seit Jahren bekannten Dokumente strafbar gemacht hätte.
Seit dem letzten Jahr (seit 2008) verschicken die Hertin-Abmahnanwälte auch bizarre Abmahnungen an Internet-Firmen (z.B. an Google), denen gegenüber die geschäftsunfähigen Hertin-Abmahnanwälte behaupten, daß ich diverse Tatbestände des StGB erfüllt hätte. Da die Hertin-Abmahnanwälte in diesem Jahr (2009) schon wieder bizarre Abmahnschreiben an Internet-Firmen verschickten und schon wieder behaupteten, daß ich mich strafbar gemacht hätte, zeige ich hier zum Beweis des Gegenteils den Auszug aus dem Bundeszentralregister, der belegt, daß ich in meinem ganzen Leben noch niemals wegen irgendeiner Straftat verurteilt wurde. Das ist die Wirklichkeit.
Trotzdem behaupten die geschäftsunfähigen Hertin-Abmahnanwälte immer wieder und wieder in völlig unbelehrbarer Weise, daß ich durch die über Veronika Elsner und Günther Flake verfaßten Dokumente sowie durch die Hertin-Akte die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede, der Verleumdung usw. erfüllt hätte. Die Staatsanwaltschaft, der ich damals die Hertin-Akte vorab als Einschreiben zuschickte und die diese Hertin-Akte vorab inhaltlich prüfte, konnte keinerlei Straftaten (weder Beleidigung noch üble Nachrede noch Verleumdung noch andere Straftaten) feststellen. Erst nachdem feststand, daß die Hertin-Akte strafrechtlich völlig unbedenklich ist, habe ich sie auf meiner Website für Justizbehörden zum Download verfügbar gemacht.
Weil die geschäftsunfähigen Hertin-Abmahnanwälte trotzdem seit Jahren immer wieder und wieder und wieder behaupten, ich hätte Straftaten begangen, obwohl ich niemals wegen irgendeiner Straftat verurteilt wurde, ist es wünschenswert, daß ein Psychiater den geschäftsunfähigen Hertin-Abmahnanwälten, die dem Gericht kein psychiatrisches Geschäftsfähigkeitszeugnis vorlegen konnten, die Wirklichkeit zu erklären versucht.
1. Die Hertin-Akte - Ein Jahr später 2008
Im Februar 2007 erschien die Erstfassung von "Die Hertin-Akte". Genau ein Jahr später im Februar 2008 machten die neuen Ereignisse eine Neufassung der Hertin-Akte erforderlich, nachdem der für die Erhellung der Vorgehensweise von Abmahnanwälten überaus wichtige Prozeß "Hertin ./. Stiehl" im Januar 2008 zum Abschluß gekommen ist. Das Hauptdokument "Die Hertin-Akte" ist nur für Justizbehörden verfügbar als Hertin.pdf (230 KB, 14 Seiten).
2. Der Selbstauftrag aus strafrechtlicher Sicht
Das Dokument "Selbstauftrag aus strafrechtlicher Sicht", das als Selbstauftrag2.pdf (35 KB, 2 Seiten) nur für Justizbehörden verfügbar ist, befaßt sich mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Selbstauftrag für Abmahnanwälte strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. Siehe auch das Dokument Behm.pdf (15 KB, 1 Seite). Zu den anderen Dokumenten über die Selbstauftrag-Methode siehe unten die Dokumente für Betroffene.
3. Die bizarre Abmahnung von Paul Wolfgang Hertin et al.
Das Dokument "Die bizarre Hertin-Abmahnung", das als Abmahnung3.pdf (30 KB, 2 Seiten) nur für Justizbehörden verfügbar ist, befaßt sich mit der bizarren Abmahnung, die der befremdliche Professor Hertin nach Erscheinen der Neufassung der Hertin-Akte verfassen ließ.
4. Die bizarre eidesstattliche Versicherung von Christlieb Klages
Das Dokument "Die bizarre eidesstattliche Versicherung des Abmahnanwalts Christlieb Klages", das als Klages.pdf nur für Justizbehörden verfügbar ist, befaßt sich mit dieser bizarren Versicherung an Eides Statt, die dieser Hertin-Abmahnanwalt Christlieb Klages "belehrt über die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung" auf Veranlassung von Professor Hertin und den anderen Hertin-Abmahnanwälten zur Vorlage bei Gericht verfaßt hat.
5. Gerichtspräsident Kai-Volker Öhlrich und die Hamburger Justiz
Seit Mitte 2007 wird mir von der Hamburger Justiz die Vollstreckung nicht-geschuldeter Gerichtskosten angedroht. Siehe Oehlrich.htm.
Da Betroffene, d.h. Empfänger von Hertin-Abmahnschreiben, die obigen Dokumente nicht herunterladen dürfen, erscheinen für diese Betroffenen gesonderte Dokumente. Die Abmahnanwälte der Hertin Anwaltssozietät (Paul W. Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Tobias Boeckh, Christlieb Klages, Sven Lange, Urs Verweyen und andere) dürfen diese Dokumente nicht herunterladen.
1. Die Abmahnungen der Hertin Anwaltssozietät
Das Dokument Abmahnungen.pdf (80 KB, 2 Seiten) ist für Betroffene bestimmt, die von den Anwälten der Hertin-Kanzlei (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen u.a.) Abmahnungen (Abmahnschreiben und Abschlußschreiben) erhalten haben.
2. Die Selbstauftrag-Methode der Hertin Anwaltssozietät
Das Dokument Selbstauftrag.pdf (60 KB, 5 Seiten) beschreibt die Selbstauftrag-Methode anhand von BGH-Urteilen. Dieses Dokument ist für Betroffene bestimmt, die von den Anwälten der Hertin-Kanzlei (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen u.a.) Abmahnungen (Abmahnschreiben und Abschlußschreiben) nach der von dieser Hertin Anwaltssozietät in Berlin praktizierten Selbstauftrag-Methode erhalten haben. Ergänzend beschreibt das Dokument Selbstauftrag3.pdf (40 KB, 3 Seiten) den Normalfall des Nicht-Selbstauftrages.
3. Die Straftat-Methode der Hertin Anwaltssozietät
Das Dokument Straftat.pdf (30 KB, 2 Seiten) beschreibt die Straftat-Methode. Dieses Dokument ist für Betroffene bestimmt, die von den Anwälten der Hertin-Kanzlei (d.h. Paul Wolfgang Hertin sowie z.Zt. Hermann-Josef Omsels, Christlieb Klages, Urs Verweyen u.a.) Abmahnungen (Abmahnschreiben und Abschlußschreiben) nach der von dieser Hertin Anwaltssozietät in Berlin praktizierten Straftat-Methode erhalten haben.
- Hier haben sich die Hertin-Abmahnanwälte selbst ins Bild gesetzt: siehe hier.
- Hier wird Abmahnanwalt Verweyen zu Abmahnanwälten interviewt: siehe hier.